FAQ Buggy-Lizenz
An vielen Stränden ist der Besitz einer Fahrlizenz Grundvoraussetzung um dort Buggyfahren zu können. Wie Du diese Lizenz erlangen kannst und welche Voraussetzungen es gibt, findest Du in unseren umfassenden FAQ´s in der alle wichtigen Fragen beantwortet werden.
GPA Basic-Lizenz / Mitgliedsausweis
(Vorderseite Lizenz / Rückseite Mitgliedsausweis mit Jahresplakette)
FAQ`s:
![]() | Wozu eine Buggy-Lizenz? |
Für eine Lizenz spricht die eigene Sicherheit, um weiterhin ungetrübt Spaß am Buggyfahren zu haben. Die Lizenz bescheinigt, dass die praktischen und theoretischen Grundlagen des Buggyfahrens beherrscht werden. Mit den Segelnummern (Buggyschildern) am Buggy wird dies auch anderen Fahrern signalisiert.
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Auf dem Fahrgebiet erhöht sich dadurch die Sicherheit der Buggyfahrer untereinander und gegenüber anderen Strandbesuchern. Mit einer Lizenz ist der Buggyfahrer im Schadensfall auch versichert, da diese den Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung voraussetzt.
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An vielen europäischen Stränden ist das Buggyfahren erst durch die Lizenz überhaupt möglich. Da die Fahrgebiete teilweise auch als Erholungs- oder Badestrand genutzt werden, sind Interessenskonflikte oftmals vorprogrammiert. Durch die Lizenzpflicht wird die von den Kommunen geforderte Sicherheit anderer Gäste und eine Haftung im Schadensfall erfüllt.
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Die Lizenz ist auch Grundvoraussetzung für die Teilnahme an offiziellen Buggy-Rennen, wie den Eurocups oder der deutschen Master-, Open- und Club-Class.
![]() | Wer stellt die Lizenz aus? |
Die Lizenz wird von den jeweiligen nationalen Buggyverbänden bzw. Buggyclubs ausgestellt. In Deutschland ist das die German Parakart Association Kitesailing e.V., kurz GPA genannt.
![]() | Welches sind die Grundvoraussetzungen zum Erhalt einer Lizenz! |
Eine erfolgreiche Absolvierung der Lizenz-Prüfung, die aus einem theoretischen und praktischen Teil besteht.
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Beantragung der Lizenz innerhalb eines Jahres nach bestandener Prüfung. Nach dieser Frist verliert die Prüfung Ihre Gültigkeit und muss wiederholt werden.
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Der Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung, in der die Risiken des Buggyfahrens (Parakart Class 8) mit abdeckt sind. Hierzu ist eine schriftliche Versicherungsbestätigung notwendig.
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Die Mitgliedschaft in der German Parakart Association Kitesailing e.V. (GPA).
![]() | Was wird bei der Prüfung verlangt? |
Im praktischen Teil muss der Prüfling zeigen, dass er den Umgang mit dem Kite und das Fahren im Buggy beherrscht.
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Hierzu werden verschiedene Punkte geprüft:
- Sicheres Starten und Landen des Kites.
- Fahren eines leichten Dreieckkurses mit Halb-, Kreuz- und Raumwindkurs.
- Sicheres Umsetzen der Vorfahrtsregeln und Verhalten gegenüber Fußgängern.
- Kontrolliertes Halsen in einem Quadratischen Feld von 5 x 5 Metern.
- Kontrolliertes Anhalten in einem Quadratischen Feld von 5 x 5 Metern.
- Gefahrenbremsung nach einem Flaggensignal bis zum Stehen und sicheren Parken des Kites.
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Im theoretischen Teil muss ein Ankreuz-Fragebogen rund um die Themen Vorfahrt- und Verhaltensregeln, sowie Kite- und Buggyhandling beantwortet werden.
![]() | Wo kann ich die Lizenz-Prüfung machen? |
- Bei einer, von der GPA anerkannten, Buggy-Fahrschule.
- Bei einem ehrenamtlichen GPA Instruktor.
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Absoluten Anfängern empfehlen wir jedoch vorher den Besuch einer Buggyfahrschule. Hier wird man nach allen aktuellen Richtlinien fachkundig ausgebildet.
![]() | Was kommen für Kosten auf mich zu? |
Die Prüfungsgebühr beträgt aktuell 30,- EURO* und wird beim Prüfer bezahlt. Kommerziellen Fahrschulen steht es jedoch frei eine höhere Prüfungsgebühr zu berechnen.
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Der aktuelle Jahresbeitrag für eine Einzelmitgliedschaft in der GPA beträgt 30,- EURO (Vergleiche Angabe auf der GPA Website).
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Ein Schulungswochende bei einer Buggy-Fahrschule liegt im Schnitt bei ca. 200,- EURO. Die genauen Kosten findest Du auf den Seiten der entsprechenden Fahrschule.
![]() | Was benötige ich für den Lizenzantrag? |
Um eine Lizenz zu beantragen, benötigst Du folgende Unterlagen:
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Die Prüfungsbescheinigung; diese wird nach erfolgreicher Prüfung vom Prüfer ausgehändigt.
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Ein aktuelles Passbild
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Eine schriftliche Versicherungsbestätigung über den Besitz einer Haftpflichtversicherung, die das Buggyfahren ausdrücklich einschließt. Sollte Deine Versicherung mit Buggyfahren nichts anfangen können, findest Du auf den Seiten der GPA einen Mustertext für Deine Versicherung.
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Einen ausgefüllten GPA-Mitgliedsantrag, soweit Du noch nicht GPA-Mitglied bist.
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Hast Du alles zusammen, sendest Du die Unterlagen an:
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GPA - Mitgliederverwaltung
Tobias Wellen-Hummert
Heckenweg 6
48356 Nordwalde
e-mail: mitglied(at)gpa.de
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Es sollte jedoch mit einer Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen gerechnet werden.
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Wichtiger Hinweis!
Nach erfolgreicher Lizenzpüfung hast Du maximal 1 Jahr Zeit, um Deine Lizenz bei der GPA zu beantragen. Nach dieser Frist verfällt die Gültigkeit der Prüfung. Wird die Lizenz erst nach dieser Frist beantragt, muss eine neue Prüfung abgelegt werden!
![]() | Ich hab die Lizenz und nun? |
Der Besitz einer Lizenz wird durch einen Plastikausweis im Scheckkartenformat bescheinigt. Dieser fungiert auf der Rückseite auch gleichzeitig als GPA Mitgliedsausweis. Bei Austellung ist die gültige Jahresplakette des laufenden Kalenderjahres auf dem Ausweis bereits aufgedruckt.
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Um auf lizenzpflichtigen Fahrgebieten Buggyfahren zu können, muss der Buggy an beiden Seiten sowie hinten mit Schildern versehen werden. Auf diesen muss Deine Lizenznummer mit der Länderkennung stehen.
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Mit der Lizenz erhältst Du eine runde Jahresplakette des laufenden Kalenderjahres, die auf das rechte Buggyschild (in Fahrtrichtung) geklebt wird.
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Im Folgejahr erhält man zwei neue Jahresplaketten. Die Kleine wird auf den Mitgliedsausweis und die Große wieder auf das rechte Buggyschild geklebt.
![]() | Wie müssen die Buggy-Schilder aussehen? |
Bei der Herstellung der Buggy-Schilder solltest Du Dich an die Regeln der FISLY (Weltverband der Strandsegler) orientieren. Dies gilt besonders, wenn Du an nationalen oder internationalen Rennen teilnehmen möchtest.
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- Schilder aus festem Material bzw. mit festem Untergrund.
- Schwarze Schrift auf weißem Grund.
- Gut lesbare Schriftart z.B. Arial, Helvetica etc.
- Jeweilige Nationenkennung vor der Ziffer.
- Mindesthöhe der Schrift: 14 cm.
- Mindestbreite der Schrift: 5 cm.
- Mindeststrichstärke der Schrift: 2 cm.
- Mindestabstand der Schrift: 1 cm.
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Auf dem rechtem Schild muss zudem die gültige GPA-Jahresplakette angebracht werden.
![]() | Wo erhalte ich Buggy-Schilder? |
Buggy-Schilder mit Deiner Segelnummer sind recht einfach selbst herzustellen und können mit Klett- oder Gurtband am Buggy befestigt werden. Als Material haben sich weiße Forex- (Kunststoff) oder Dibondplatten (Alu beschichteter Kunststoff) bewährt. Eine Anleitung um Buggyschilder selbst zu erstellen findest Du in unseren Bauanleitungen.
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Der Drachenstore in Kiel bietet in seinem Online-Shop unter der Rubrik Zubehör einen Satz Forexplatten sowie Nummern an. Die Platten müssen jedoch selbst an den Buggy angepasst und mit den Nummern beklebt werden.
![]() | Kann ich mit der Lizenz überall fahren? |
Auch mit einer Lizenz kann nicht auf jedem, zum Buggyfahren geeigneten, Gebiet gefahren werden. Bei unbekannten Fahrgebieten solltest Du Dich vorher über die örtlichen Regeln und Bedingungen erkundigen. Dies gilt besonders bei ausländischen Fahrgebieten.
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Mit einer gültigen Lizenz kann, solange die örtlichen Regeln eingehalten werden, auf jedem offiziellen und lizenzpflichtigen Fahrgebiet gefahren werden. In Deutschland sind dies aktuell St. Peter-Ording sowie die Nordseeinsel Spiekeroog. An vielen europäischen Stränden wie z.B. in England oder dem französischen Les Hemmes besteht ebenfalls eine Lizenzpflicht.
![]() | Welche Bestimmungen gibt es auf dt. Fahrgebieten? |
Grundsätzlich besteht auf allen Fahrgebieten eine Helmpflicht. Der Buggy muss hinten und seitlich mit der Segelnummer (Buggynummer) gekennzeichnet sein. Auf dem rechten Buggyschild muss die gültige Jahresplakette angebracht sein. Der Lizenzausweis sollte mitgeführt werden, um ihn bei Kontrollen vorzeigen zu können.
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Alle weiteren Bestimmungen betreffen die Größe des Fahrgebietes, einzuhaltende Sicherheitsabstände zu Dünen, Stegen und Wasserkante sowie zeitliche Beschränkungen der Fahrzeiten. Die aktuellen Bestimmungen der einzelnen Fahrgebiete erfahrt Ihr auf den Seiten der GPA.
![]() | Wo kann ich weitere Infos erhalten? |
Weitere Infos zur Lizenz erhältst Du auf den Seiten der GPA, mit einem Mustertext für die Versicherungsbestätigung, dem Lizenz Workbook und einem Mitgliedsantrag zum Download.
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Literatur-Tipps:
- GPA-Workbook
- Kite&Friends, Traktion Workbook
- Kite&Friends, Das große Buggy-Sonderheft 2003 (leider vergriffen)
- Buch: Jens Baxmeier, Buggyfahren, Ausrüstung - Fahrtechnik - Regelwerk (leider vergriffen)
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