ARTIKEL 24 - VERSTÖSSE 1) STRAFPUNKTE: Im Laufe eines Wettbewerbs sind Verstöße mit Strafen zu ahnden. Der erste Verstoß wird mit einem Punkt, der zweite mit zwei Punkten, der dritte mit drei Punkten usw. bestraft. Ein Verstoß, der einen Unfall verursacht und/oder das Gesamtergebnis gefährdet, ist mit der doppelten Strafpunktzahl oder einer Disqualifikation zu ahnden. Der Rennleiter vergibt die Strafen. 2) DISQUALIFIKATION ODER STARTVERBOT FÜR EINE WETTFAHRT: Zu den Strafpunkten nach Artikel 24-1, wird disqualifiziert oder mit Startverbot belegt, wer folgende Artikel nicht befolgt: Artikel 2 Artikel 3 Artikel 8-3 Artikel 8-4 Artikel 14-2 gelb-blaue Flagge: Den Aufruf zum sofortigen Anhalten nicht befolgt; rote Flagge: Fahrverbot nicht beachtet Artikel 16-1 Artikel 17-1 Artikel 19-2 Artikel 20 3) VERHALTEN: Die Jury und der Rennleiter haben das Recht, von den Fahrern ein ordnungsgemäßes Verhalten zu verlangen. Bei Zuwiderhandlungen können sie sofort folgende Maßnahmen ergreifen: Verwarnung, Ausschluss von einer Wettfahrt oder des gesamten Wettkampfes, Sperre. Die Entscheidung muss schriftlich begründet werden. 4) SPERRE: Ein Fahrer kann, aufgrund eines Berichts der Veranstalter an die FISLY, von dieser für eine oder mehrere internationale Wettbewerbe gesperrt werden. Die Entscheidung der FISLY muss schriftlich begründet werden. Die FISLY sorgt dafür, dass der Nationalen Verband und der Verein sich darum kümmern. Die Nationalen Verbände haben dann die Autorität, müssen aber die FISLY über die Vorgänge auf dem Laufenden halten.
ARTIKEL 25 - PROTEST BEI DER JURY 1) ANFECHTUNG: Im Falle einer Anfechtung kann der Fahrer einen schriftlichen Protest einlegen. 2) ABLAUF: Der Protest muss der Jury spätesten eine Stunde nach Abschluss der Wettfahrt vorliegen. Jeder Fall muss einzeln aufgeführt sein. Der Teilnehmer muss: eine Kaution von ECU 20,00 oder dem Gegenwert hinterlegen. Die Kaution erhält er zurück, sofern die Jury für den Protestierenden entscheidet. sofort ein Protestformular (Anhang Nr. 9) ausfüllen und darin den Ort und die Artikel angeben, auf die er sich beruft. Die Beweislast trägt der Protestierende. 3) ENTSCHEIDUNG DER JURY: Eine Entscheidung kann nicht getroffen werden, ohne den Betroffenen vorgeladen zu haben, um ihm die Möglichkeit zur Verteidigung zu geben. Die Entscheidung der Jury muss noch am gleichen Tag fallen. Sie muss schriftlich begründet und am schwarzen Brett veröffentlicht werden. Wenn ein Mitglied der Jury mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann es eine zweite und letzte Abstimmung verlangen. Die Entscheidung der Jury stützt sich auf die gegenwärtig gültigen Artikel des Regelwerks. Es genügt eine einfache Mehrheit.
2.3.4 Proteste Proteste müssen innerhalb einer Stunde nach Beendigung des letzten Rennens des Tages bei der Jury angemeldet werden. In jedem Fall muss der protestierende Fahrer dem Rennleiter gleich nach dem Rennen mit dem Vorfall mündlich auf den Protest aufmerksam machen. Jeder angemeldete Protest verlangt eine Kaution von EUR 20,00 an die Jury, die erstattet wird, wenn dem Protest stattgegeben wird.
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