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Strafpunkte

ARTIKEL 24 - VERSTÖSSE
1) STRAFPUNKTE: Im Laufe eines Wettbewerbs sind Verstöße mit Strafen zu ahnden. Der erste
Verstoß wird mit einem Punkt, der zweite mit zwei Punkten, der dritte mit drei Punkten usw. bestraft.
Ein Verstoß, der einen Unfall verursacht und/oder das Gesamtergebnis gefährdet, ist mit der
doppelten Strafpunktzahl oder einer Disqualifikation zu ahnden. Der Rennleiter vergibt die Strafen.
2) DISQUALIFIKATION ODER STARTVERBOT FÜR EINE WETTFAHRT: Zu den Strafpunkten nach
Artikel 24-1, wird disqualifiziert oder mit Startverbot belegt, wer folgende Artikel nicht befolgt:
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 8-3
Artikel 8-4
Artikel 14-2 gelb-blaue Flagge: Den Aufruf zum sofortigen Anhalten nicht befolgt; rote Flagge:
Fahrverbot nicht beachtet
Artikel 16-1
Artikel 17-1
Artikel 19-2
Artikel 20
3) VERHALTEN: Die Jury und der Rennleiter haben das Recht, von den Fahrern ein
ordnungsgemäßes Verhalten zu verlangen. Bei Zuwiderhandlungen können sie sofort folgende
Maßnahmen ergreifen: Verwarnung, Ausschluss von einer Wettfahrt oder des gesamten
Wettkampfes, Sperre. Die Entscheidung muss schriftlich begründet werden.
4) SPERRE: Ein Fahrer kann, aufgrund eines Berichts der Veranstalter an die FISLY, von dieser für
eine oder mehrere internationale Wettbewerbe gesperrt werden. Die Entscheidung der FISLY muss
schriftlich begründet werden. Die FISLY sorgt dafür, dass der Nationalen Verband und der Verein sich
darum kümmern. Die Nationalen Verbände haben dann die Autorität, müssen aber die FISLY über die
Vorgänge auf dem Laufenden halten.

ARTIKEL 25 - PROTEST BEI DER JURY
1) ANFECHTUNG: Im Falle einer Anfechtung kann der Fahrer einen schriftlichen Protest einlegen.
2) ABLAUF: Der Protest muss der Jury spätesten eine Stunde nach Abschluss der Wettfahrt
vorliegen. Jeder Fall muss einzeln aufgeführt sein. Der Teilnehmer muss:
eine Kaution von ECU 20,00 oder dem Gegenwert hinterlegen. Die Kaution erhält er zurück,
sofern die Jury für den Protestierenden entscheidet.
sofort ein Protestformular (Anhang Nr. 9) ausfüllen und darin den Ort und die Artikel angeben,
auf die er sich beruft.
Die Beweislast trägt der Protestierende.
3) ENTSCHEIDUNG DER JURY: Eine Entscheidung kann nicht getroffen werden, ohne den
Betroffenen vorgeladen zu haben, um ihm die Möglichkeit zur Verteidigung zu geben. Die
Entscheidung der Jury muss noch am gleichen Tag fallen. Sie muss schriftlich begründet und am
schwarzen Brett veröffentlicht werden. Wenn ein Mitglied der Jury mit der Entscheidung nicht
einverstanden ist, kann es eine zweite und letzte Abstimmung verlangen. Die Entscheidung der Jury
stützt sich auf die gegenwärtig gültigen Artikel des Regelwerks. Es genügt eine einfache Mehrheit.

2.3.4 Proteste
Proteste müssen innerhalb einer Stunde nach Beendigung des letzten Rennens des Tages bei der
Jury angemeldet werden. In jedem Fall muss der protestierende Fahrer dem Rennleiter gleich nach
dem Rennen mit dem Vorfall mündlich auf den Protest aufmerksam machen. Jeder angemeldete
Protest verlangt eine Kaution von EUR 20,00 an die Jury, die erstattet wird, wenn dem Protest
stattgegeben wird.

1. +1
2. +2
3. +3
>>>>>> 3 Strafpunkte > 1+2+3 = 6 Punkt zusätzlich
4. +4
5. +5
6. +6
>>>>>> 3 weitere SP > 4+5+6 = 15 SP zusätzlich


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